Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kölling IT – Axel Kölling, nachstehend Kölling IT genannt.

 

 

§ 1      Angebot und Vertragsabschluss 

Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Kölling IT kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen der Kölling IT sind freibleibend, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und sind im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartner hinzunehmen. Aufträge werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich angenommen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 2      Überlassene Unterlagen

 An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich Kölling IT das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Kölling IT erteilt dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit Kölling IT das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 1 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 3      Preise und Zahlung

 (1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung mit Kölling IT zulässig. 

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung zu  zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Kölling IT einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, Kölling IT nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

(3)Vergünstigungen oder Nachlässe müssen in schriftlicher Form mit Kölling IT abgestimmt werden.

 

§ 4      Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

 

§ 5      Lieferzeit 

(1) Der Beginn der von Kölling IT angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Kölling IT berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

 (3) Kölling IT haftet im Fall eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. 

(4)Werden Lieferungen oder Leistungen nachweislich wegen Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder dem Eintritt anderer, unvorhersehbarer und von mirnicht zu vertretender Hindernisse verzögert, so verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum der nicht zu vertretenden Verzögerung, gleichgültig ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten auftritt. Sofern Kölling IT die Überschreitung von Lieferterminen zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, Kölling IT schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unterbleibt die Lieferung innerhalb der Nachfrist, so ist der Kunde befugt, durch schriftliche Erklärung gegenüber Kölling IT vom Vertrag zurückzutreten.

 

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

(6) Mit der Lieferung und Bezahlung von Software wird lediglich das Nutzungsrecht an den Programmen erworben. Die Urheberrechte bleiben beim Urheberrechtsinhaber. Die Nutzung der Programme ist auf einen bestimmten Computer beschränkt. Kopien der Programme, abgesehen von Datensicherungen, dürfen nicht angefertigt werden.

 

 

§ 6      Eigentumsvorbehalt 

(1) Kölling IT behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Kölling IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kölling IT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.  

(3). Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Sicherungsübereignung, Veräußerung, Verpfändung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung von Kölling IT unzulässig. Sobald Eingriffe von Gläubigern des Kunden erfolgen, wie bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Kunde an Kölling IT sofort schriftliche Mitteilung zu machen.

(4). Forderungen aus dem Weiterverkauf können vom Kunden eingezogen werden. Auf Verlangen von Kölling IT hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen.

(5). Werden die Bedingungen für den Eigentumsvorbehalt vom Kunden nicht eingehalten, ist Kölling IT berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen sowie  Vorauszahlung und Sicherheit zu fordern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ansprüche. 

 

§ 7      Gewährleistung und Mängelrüge 

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 1 Woche ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich Kölling IT gegenüber zu rügen. 

(2) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Kölling IT ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Kölling IT die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Kölling IT die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 

(4) Kölling IT haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung meiner gesetzlichen Vertreter oder meiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist meiner gesetzlichen Vertreter oder meiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 Kölling IT haftet nicht für Schäden oder Mängel aufgrund von Malware oder anderer Software, insbesondere besteht keine Haftung für entstehende Datenverluste, gleich welcher Art. Der Kunde ist  verpflichtet, vor jeder Arbeit an seiner EDV-Anlage  eine  Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von mir  dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter von mir die  Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Eine Garantie für von mir durchgeführte Datensicherungen kann Kölling IT nicht geben.

(5) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die beanstandeten Teile von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ohne vorherige Einwilligung von Kölling IT verändert worden sind und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Sie erlischt ferner, wenn der Kunde die Vorschriften über die pflegliche Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässiger oder unsachgemäßer Behandlung oder auf übermäßiger Beanspruchung des gelieferten Gerätes beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(6) Kölling IT haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Kölling IT haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Kölling IT im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. 

(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Kölling IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.  

(8) Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 2 Jahre, wenn der Kunde Verbraucher ist und 1 Jahr wenn der Kunde Unternehmer ist,  gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

§ 8 Datenschutz und Datenspeicherung

(1) Die Firma Kölling IT ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung und sämtliche im Zusammenhang mit dieser Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer, ungeachtet der Tatsache  ob diese vom Käufer selbst oder von einem Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und namentlich zu speichern. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gem. § 32 BDSG, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiter verarbeitet werden.

 

 § 9      Sonstiges 

(1)  Dieser  Vertrag  und  die  gesamten  Rechtsbeziehungen  der  Parteien  unterliegen  dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Kölling IT
Bergstraße 4
57234 Wilnsdorf

 

Tel.: 02739/891543

info @koelling-it.de

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